Verfahren bei einer Umsiedlung

Fotos: Mathias Göhl

In 80% der Fälle von Nestern im Siedlungsgebiet können die Hornissen an Ort und Stelle verbleiben. Oft reicht eine Beratung der Garten- oder Hausbesitzer oder es erfolgt eine kleine Absicherung.

Ist eine Umsiedlung unbedingt notwendig, muss sie vorher durch die obere Naturschutzbehörde genehmigt werden und sollte nur von Fachleuten durchgeführt werden.

Jeder Einzelfall unterliegt seinen besonderen Bedingungen aber prinzipiell läuft eine Umsiedlung nach folgendem Muster ab: