Steckbrief: Vespa crabro
Wissenschaftlicher Name Vespa crabro Linnaeus, 1758
Familie Vespidae (Faltenwespen)
Körperlänge Königin 25–35 mm · Arbeiterin 18–24 mm · Drohn 21–28 mm
Koloniegröße 300–700 Individuen (Saisonhöchststand)
Aktivitätszeitraum April – Oktober
Nahrung Insekten, Pflanzensaft, Obst
Schutzstatus Streng geschützt, §44 BNatSchG
Verbreitung Europa, Vorderasien, Nordamerika (eingeschleppt)

Was ist die Hornisse?

Die Hornisse (Vespa crabro) ist die größte in Deutschland heimische Wespenart. Königinnen erreichen 25–35 mm Körperlänge, Arbeiterinnen 18–24 mm. Hornissen sind tagaktiv, sozial lebend und bilden einjährige Kolonien mit 300–700 Tieren.

Vespa crabro gehört zur Familie der Vespidae und ist die einzige Hornissenart, die in Mitteleuropa natürlich vorkommt. Das Verbreitungsgebiet erstreckt sich von Westeuropa bis Ostasien; in Nordamerika wurde die Art im 19. Jahrhundert unbeabsichtigt eingeschleppt.

Das Erkennungsmerkmal der Hornisse ist die rotbraun-gelbe Körperfärbung mit breitem Kopf und kräftiger Körperstatur. Der Hinterleib zeigt ein charakteristisches Streifenmuster aus Gelb und Dunkelbraun — ohne die schwarz-gelbe Zeichnung der Deutschen Wespe (Vespula germanica). Die Facettenaugen nehmen einen Großteil des Kopfes ein; die Fühler sind elfgliedrig.

Hornissen sind tagaktiv und fliegen auch nachts — als einzige Wespenart in Deutschland. Künstliche Lichtquellen ziehen nachtaktive Individuen an, ohne dass ein Angriff auf Menschen stattfindet.

Sind Hornissen gefährlich?

Hornissen sind nicht aggressiver als andere Wespenarten. Sie stechen ausschließlich bei direkter körperlicher Bedrohung oder Erschütterung des Nestes. Der Nesteingang wird erst ab einem Abstand von unter 50 cm aktiv verteidigt — ruhiges Verhalten löst keine Reaktion aus.

Das Hornissengift enthält dieselben Wirkstoffe wie das Gift anderer Wespenarten: Histamin, Serotonin, Acetylcholin und Phospholipase A. Die Giftmenge pro Stich beträgt 3–4 Mikroliter — vergleichbar mit einem Bienenstich. Die verbreitete Behauptung, drei Hornissenstiche töteten ein Pferd, und 50 Stiche einen Menschen, ist wissenschaftlich nicht belegt und biologisch nicht plausibel.

Hornissen stechen nicht aus Neugier und nicht in Bewegungsnähe. Bedrohungsauslöser sind: direkte Berührung, Atemstoß auf das Nest, Erschütterungen des Astes oder der Wand, auf der das Nest sitzt. Parfüm und Alkohol gelten als mögliche Reizfaktoren in direkter Nestnähe.

Personen mit einer Insektengiftallergie müssen bei jedem Hymenoptera-Stich mit einer anaphylaktischen Reaktion rechnen. Die Giftzusammensetzung der Hornisse unterscheidet sich von der der Honigbiene; Kreuzreaktionen sind möglich, aber nicht zwingend. Bei bekannter Allergie: Notfallset mitführen, Allergologen konsultieren.

Was fressen Hornissen?

Hornissen ernähren sich von Insekten: Fliegen, Heuschrecken, Raupen und anderen Wespenarten. Eine Kolonie konsumiert täglich bis zu 500 Gramm Insekten, darunter zahlreiche Pflanzenschädlinge. Adulte Hornissen decken ihren Eigenbedarf zusätzlich mit Pflanzensaft und reifem Obst.

Die Nahrungsbeschaffung verläuft arbeitsteilig: Arbeiterinnen jagen im Umkreis von bis zu 1 km um das Nest. Gefangene Insekten werden zu einem eiweißreichen Fleischbrei verarbeitet und an die Larven verfüttert. Larven produzieren im Gegenzug einen zuckerhaltigen Speichel, den adulte Hornissen konsumieren — ein Austauschverhalten, das als Trophallaxis bezeichnet wird.

Hornissen jagen bevorzugt Fliegen (ca. 40 % der Beute), gefolgt von Heuschrecken, Grillen, Raupen und anderen sozialen Wespen. Der Anteil echter Schädlinge — Blattläuse, Schilfschildläuse, Buchsbaumzünsler-Raupen — ist ökologisch bedeutsam, quantitativ aber schwer erfassbar.

Obst wird von Hornissen konsumiert, wenn es bereits überreif oder beschädigt ist. Gesunde Früchte werden nicht aktiv geöffnet. Die häufig beschuldigten „Hornissen im Apfelbaum” sind in den meisten Fällen Wespen der Gattung Vespula.

Quellen: NABU — Hornissen, Bundesamt für Naturschutz.

Wie groß ist eine Hornissenkolonie?

Eine ausgewachsene Hornissenkolonie umfasst 300–700 Individuen. Die Kolonie beginnt im April mit einer einzelnen überwinterten Königin und erreicht ihren Höchststand im August. Drei Kasten bilden die Kolonie: Königin (Reproduktion), Arbeiterinnen (Nestbau, Jagd, Brutpflege) und Drohnen (Paarung).

Die Gründungsphase beginnt, sobald die Königin aus der Winterruhe erwacht — typischerweise April. Sie sucht einen geeigneten Nistplatz und beginnt ohne Hilfe mit dem Nestbau. Erste Arbeiterinnen schlüpfen nach etwa 30 Tagen und übernehmen ab diesem Zeitpunkt alle Aufgaben außer der Eiablage.

Monat Koloniegröße Entwicklungsphase
April 1 (Königin) Gründungsphase
Mai 10–50 Erste Arbeiterinnen
Juni 100–200 Wachstumsphase
Juli 200–400 Hochbetrieb
August 300–700 Saisonmaximum
September Abnahme Geschlechtstiere schlüpfen
Oktober Zusammenbruch Neue Königinnen überwintern

Im September produziert die Kolonie Geschlechtstiere: neue Königinnen und Drohnen. Nach der Paarung sterben Drohnen; neue Königinnen suchen Überwinterungsquartiere in Baumrinde, Laubstreu oder Gebäudespalten. Die Altkönigin und alle Arbeiterinnen sterben mit dem ersten Frost.

Wo und wie bauen Hornissen ihr Nest?

Hornissen bauen freihängende Nester aus Holzfasern, die zu einem papierartigen Hornissenkarton verarbeitet werden. Bevorzugte Standorte sind Baumhöhlen, Dachböden, Nistkästen und Gebäudehohlräume. Das Nest wird ausschließlich einmalig genutzt — jede Kolonie baut jedes Jahr neu.

Der Nestbau beginnt mit einer kleinen Hülle aus Holzfasern, die die Königin von verwittertem Holz — Zäune, Baumstümpfe, alte Balken — abschabt und mit Speichel zu einer stabilen Papiermasse verarbeitet. Diese Masse ist leichter und besser isolierend als Beton bei vergleichbarer Festigkeit.

Ein fertiges Nest im August enthält 6–9 Waben mit insgesamt 1.000–3.000 Brutzellen, eingehüllt in eine mehrlagige Papierhülle. Der Eingang ist eine einzelne Öffnung an der Unterseite. Das Nest hängt immer frei — direkter Bodenkontakt findet nicht statt.

Nistplatz-Präferenzen: Baumhöhlen werden am häufigsten gewählt (Anteil: ca. 60 % laut NABU-Daten), gefolgt von Dachböden und Vogelkästen. Frei hängende Nester in Hecken oder unter Dachvorsprüngen sind möglich, aber seltener.

Wann ist das Hornissennest aktiv?

Eine Hornissenkolonie ist von April bis Oktober aktiv. Nach dem ersten Frost stirbt die gesamte Kolonie ab. Das leere Nest wird im Folgejahr nicht wiederverwendet — Vespa crabro baut jedes Jahr an einem neuen Standort.

Hornissen sind die einzige heimische Wespenart, die nachts aktiv ist. Flugaktivität zwischen 22 und 4 Uhr ist normal und kein Zeichen von Beunruhigung. Nachtflüge dienen der Nahrungssuche und der Materialversorgung für den Nestbau, nicht der Verteidigung.

Das verlassene Herbstnest ist ab November vollständig inaktiv. Es verrottete bis zum Frühjahr und stellt keine Gefahr dar. Eine Entfernung ist zu diesem Zeitpunkt legal und ohne Genehmigung möglich — die Kolonie ist bereits erloschen.

Warum sind Hornissen geschützt?

Hornissen sind nach §44 Abs. 1 BNatSchG streng geschützt. Das Töten, Fangen, Stören und Zerstören von Nestern ist strafbar. Die Schutzvorschrift gilt ganzjährig und schließt alle Entwicklungsstadien ein.

Die naturschutzrechtliche Grundlage: Hornissen sind in Deutschland aufgrund von Lebensraumverlust, Pestizideinsatz und Klimaverschiebungen in ihren Populationen rückläufig. Als Prädatoren regulieren sie Insektenpopulationen — insbesondere Schädlinge in Agrar- und Forstökosystemen. Der ökologische Wert einer einzigen Kolonie übersteigt ihr Störungspotenzial für Menschen in jedem dokumentierten Fall.

Ordnungswidrigkeiten nach §69 BNatSchG: Wer Hornissen oder ihre Nester zerstört, kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Vorsätzliche Verstöße können als Straftat nach §71 BNatSchG verfolgt werden.

Ausnahmen: Die untere Naturschutzbehörde kann eine Umsiedlung genehmigen, wenn das Nest an einem Ort sitzt, der eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt — etwa im direkten Zugangsbereich einer Schule oder in medizinisch genutzten Räumen. Einfache Lästigkeit genügt nicht als Genehmigungsgrund.

Was tun beim Nestfund?

Beim Nestfund gilt: Abstand halten (mindestens 4–5 Meter), nicht erschüttern, nicht beleuchten. Hornissen reagieren nicht auf ruhige Beobachter. Eine Entfernung des Nestes ist ohne behördliche Genehmigung verboten und in den meisten Fällen nicht notwendig.

Schritt 1 — Abstand halten. Ein Sicherheitsabstand von 4–5 Metern zum Nesteingang ist ausreichend. Hornissen fliegen auf dem direkten Weg zwischen Nest und Jagdgebiet — dieser Korridor sollte nicht dauerhaft blockiert werden.

Schritt 2 — Situation einschätzen. Nest in einer ungenutzten Ecke des Dachbodens, in einer Baumhöhle oder unter einem Dachvorsprung: keine Maßnahme erforderlich. Nest im direkten Durchgangsbereich: Bereich temporär absperren oder Eingang verlagern (nur nach Rücksprache mit Fachkundigen).

Schritt 3 — Fachkundige kontaktieren. Für Beratung und eventuelle Umsiedlung: lokale Naturschutzbehörde, NABU-Kreisgruppe oder zugelassene Imker mit Hornissenerfahrung. Privat beauftragte Schädlingsbekämpfer dürfen aktive Hornissennester ohne behördliche Genehmigung ebenfalls nicht entfernen.

Schritt 4 — Abwarten. Die Kolonie erlischt von selbst nach dem ersten Frost. Ab November kann das leere Nest ohne Genehmigung entfernt werden. Es wird nicht wiederverwendet.

Asiatische Hornisse: Unterschied zur heimischen Art

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist kleiner als Vespa crabro: Arbeiterinnen messen 17–20 mm, Königinnen bis 30 mm. Das Hauptmerkmal ist der überwiegend dunkle Hinterleib mit einem einzelnen gelb-orangen Segment sowie orange-gelbe Beinspitzen.

Vespa velutina wurde 2004 unbeabsichtigt aus Südostasien nach Frankreich eingeschleppt und breitet sich seitdem mit ca. 80 km pro Jahr nordwärts aus. In Deutschland wurden erste gesicherte Nistplätze ab 2014 dokumentiert.

Merkmal Vespa crabro (heimisch) Vespa velutina (invasiv)
Körperlänge Arbeiterin 18–24 mm 17–20 mm
Hinterleibsfärbung Gelb-braun gestreift Überwiegend dunkel, 1 gelbes Segment
Beine Dunkelbraun Gelb-orange Beinspitzen
Nistplatz Baumhöhlen, Dachböden Freihängende Nester, oft hoch in Bäumen
Hauptbeute Fliegen, Heuschrecken Honigbienen (Hauptproblem für Imkerei)
Schutzstatus Streng geschützt §44 BNatSchG Invasive Art — Meldepflicht

Vespa velutina gilt als invasive gebietsfremde Art und ist von der EU-Verordnung 1143/2014 als zu bekämpfende Art eingestuft. Sichtungen sollen dem NABU, der lokalen Naturschutzbehörde oder über die App Neobiota-Meldeplattform gemeldet werden.

Quellen