Ist es legal, ein Hornissennest zu entfernen?
Nein. §44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG verbietet die Zerstörung, Beschädigung und Entfernung von Nestern besonders geschützter Tierarten. Die Europäische Hornisse (Vespa crabro) fällt unter diesen Schutz. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet.
Das Verbot gilt unabhängig davon, ob das Nest am Haus, im Garten oder auf dem Dachboden liegt. Es spielt keine Rolle, ob der Eigentümer selbst oder ein beauftragter Schädlingsbekämpfer handelt — beide machen sich gleichermaßen strafbar.
Ausnahmen erteilt ausschließlich die untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. In Braunschweig ist das die Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtgrün und Sport, Sachgebiet Naturschutz. Eine Ausnahmegenehmigung wird nur in begründeten Fällen erteilt, etwa bei nachgewiesener Gesundheitsgefährdung oder Unzumutbarkeit der Nutzungseinschränkung.
Der vollständige Gesetzestext ist auf gesetze-im-internet.de, §44 BNatSchG abrufbar.
| Handlung | Rechtslage | Mögliche Geldbuße |
|---|---|---|
| Nest zerstören oder entfernen | Verboten, §44 BNatSchG | bis 50.000 € |
| Eingang verschließen oder abkleben | Verboten (Störung, Tötung) | bis 50.000 € |
| Beobachten, fotografieren | Erlaubt | — |
| Sicherheitsabstand einhalten | Empfohlen, keine Rechtsrelevanz | — |
| Leeres Nest nach November entfernen | Erlaubt (Kolonie erloschen) | — |
Wie gefährlich ist ein Hornissennest im Garten?
Das Verletzungsrisiko durch ein Hornissennest im Garten ist bei einem Mindestabstand von 4 Metern zum Nesteingang gering. Der aktive Verteidigungsradius beträgt nur 50 bis 60 cm um den Nesteingang. Hornissen stechen ausschließlich zur Verteidigung des Nestes oder wenn sie direkt bedrängt werden.
Hornissen sind im Vergleich zu Wespen deutlich weniger aggressiv und greifen Menschen nur an, wenn sie sich oder ihr Nest in unmittelbarer Gefahr sehen. Erschütterungen des Nestes, direkte Berührungen und laute Vibrationen (z. B. durch Rasenmäher in Nestnähe) lösen Abwehrreaktionen aus.
Das Gift der Europäischen Hornisse ist nicht stärker als das der Honigbiene — das Volumen pro Stich beträgt ca. 0,1 mg. Tödliche Reaktionen treten fast ausschließlich bei Personen mit Insektengiftallergie auf. Bei bekannter Allergie empfiehlt sich die Beratung durch den Arzt und die Einholung einer Ausnahmegenehmigung.
Eine Kolonie umfasst im Hochsommer 300 bis 500 Tiere. Der Flugkorridor zum Nesteingang — typischerweise eine wiederkehrende, gerade Flugroute — sollte nicht dauerhaft blockiert werden.
Nest auf dem Dachboden: Was tun?
Der Dachboden ist der häufigste Nistplatz für Hornissen in bewohnten Gebäuden. Hornissen bevorzugen trockene, dunkle Hohlräume mit stabilen Temperaturen. Ein Nest im Dachboden stellt bei normaler Nutzung kein erhöhtes Risiko dar, solange der Zugang zum Nistbereich temporär eingeschränkt wird.
Die empfohlene Maßnahme ist eine einfache Absperrung des betroffenen Dachbodenbereichs mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern. Elektrische Geräte, die Vibrationen erzeugen, sollten während der Brutzeit (Mai bis September) aus dem unmittelbaren Nestbereich entfernt werden.
Hornissennester auf dem Dachboden werden nur eine Saison lang genutzt. Die Kolonie stirbt nach dem ersten Frost vollständig ab. Das Nest bleibt danach als leere Papierhülle zurück, die nach November ohne Genehmigung entfernt werden kann. Eine dauerhafte Besiedlung findet nicht statt.
Wenn die Dachbodenöffnung dauerhaft genutzt werden muss, kann bei der Naturschutzbehörde eine begleitete Umsiedlung beantragt werden — allerdings nur, wenn ein fachkundiger Imker oder Hornissenbetreuer bereitsteht.
Nest am Haus — Fenster, Rollladenkasten, Fassade
Hornissennester in Rollladenkästen, Fensterrahmen oder hinter Fassadenverkleidungen entstehen, wenn Hornissen offene Hohlräume finden. Die spezifische Lage bestimmt das Risikoprofil und die möglichen Handlungsoptionen.
Rollladenkasten
Ein Nest im Rollladenkasten liegt direkt am Fenster und damit in einem potenziell genutzten Bereich. Der Rollladen selbst sollte während der Brutzeit nicht bewegt werden, da Erschütterungen Stichreaktionen auslösen. Das Fenster kann durch eine alternative Öffnung belüftet werden. Den Rollladenkasten eigenmächtig zu öffnen oder zu demontieren ist verboten.
Fassadenverkleidung und Wandhohlräume
Nester hinter Holzverkleidungen oder in Wandhohlräumen sind selten sichtbar und fallen meistens durch erhöhten Einflugverkehr auf. Hornissen hinterlassen einen typischen, regen Flugverkehr zwischen 7:00 und 21:00 Uhr. Die Fassade darf nicht aufgebrochen werden. Bei baulicher Dringlichkeit (z. B. geplante Sanierung) ist eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde einzuholen.
Fensterrahmen und Dachüberstände
Nester an Fensterrahmen oder unter Dachüberständen sind äußerlich sichtbar und bestehen aus der typischen Hornissenpapierstruktur — grau-braun, mit wellenförmigem Muster. Hier genügt häufig ein Sicherheitsabstand von 2 bis 3 Metern, um das Nest in Ruhe zu lassen. Das betroffene Fenster kann mit einem Insektenschutzgitter gesichert und über eine andere Öffnung belüftet werden.
Wo Hilfe holen: Naturschutzbehörde, NABU, Imker
Für Hornissennester in Braunschweig stehen mehrere konkrete Anlaufstellen zur Verfügung. Die untere Naturschutzbehörde erteilt Ausnahmegenehmigungen. NABU und örtliche Imkervereine vermitteln Fachkundige für Beratung und Umsiedlungen.
Untere Naturschutzbehörde Braunschweig
Für Ausnahmegenehmigungen nach §44 BNatSchG ist die Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtgrün und Sport zuständig. Die Behörde prüft Anträge auf Nest-Umsiedlung und berät zu zulässigen Maßnahmen. Anträge sind schriftlich zu stellen und müssen die Lage des Nestes, die Gründe der Unzumutbarkeit und den geplanten Standort für die Umsiedlung dokumentieren.
NABU Braunschweig
Der NABU Kreisverband Braunschweig führt eine Liste ehrenamtlicher Hornissenbetreuer, die bei Bedarf kostenlos beraten. Diese Betreuer sind durch die Naturschutzbehörde autorisiert und können bei Umsiedlungen als Fachkundige auftreten. Kontaktdaten und allgemeine Informationen zum Hornissenschutz sind auf nabu.de verfügbar.
Imkerverein Braunschweig
Der Kreisimkerverein Braunschweig vermittelt ebenfalls Imker mit Erfahrung im Umgang mit Hornissen. Imker besitzen das nötige Schutzequipment und kennen das Verhalten der Tiere. Sie führen Umsiedlungen nur mit Genehmigung durch, können aber vorab die Situation beurteilen und bei der Antragstellung unterstützen.
Hornissennest umsiedeln: Wann ist das möglich?
Eine Umsiedlung ist ausschließlich mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde zulässig und erfordert einen fachkundigen Durchführenden. Genehmigungen werden erteilt, wenn das Nest einen Fluchtweg blockiert, Menschen mit dokumentierter Insektengiftallergie direkt gefährdet oder bauliche Eingriffe unaufschiebbar notwendig sind.
Die Umsiedlung selbst ist technisch anspruchsvoll. Das Nest wird mitsamt der Waben und der Königin in einen Umsiedlungskasten überführt und an einem mindestens 500 Meter entfernten, geeigneten Standort neu aufgestellt. Dieser Standort muss vor der Umsiedlung festgelegt und genehmigt sein.
Der beste Zeitpunkt für eine Umsiedlung ist die frühe Brutphase im Mai oder Juni, wenn die Kolonie noch weniger als 100 Individuen umfasst und die Waben klein sind. Im Hochsommer mit 300 bis 500 Tieren ist eine Umsiedlung deutlich aufwändiger und stressreicher für die Kolonie.
Nicht genehmigungsfähig sind Umsiedlungen, die allein auf ästhetischen Einwänden oder allgemeiner Abneigung gegenüber Insekten beruhen. Die Naturschutzbehörde prüft jeden Antrag auf objektive Zumutbarkeit.
Was passiert mit dem Nest im Winter?
Die Hornissenkolonie stirbt nach dem ersten Frost vollständig ab — in der Regel im Oktober oder November. Das Nest wird von Hornissen nie ein zweites Mal genutzt. Ab November ist die Entfernung des leeren Nestes ohne Genehmigung legal, da kein lebender Organismus mehr vorhanden ist.
Der biologische Ablauf ist festgelegt: Im September oder Oktober verlassen die im Sommer geschlüpften Jungköniginnen das Nest und überwintern einzeln in Bodennähe, unter Baumrinde oder in Laubstreu. Die alte Königin, die Arbeiterinnen und die Drohnen sterben mit sinkenden Temperaturen.
Das verlassene Nest besteht aus Holzpapier — einem Material, das Hornissen durch Kauen von verwittertem Holz herstellen. Im Winter löst sich das Nest durch Feuchtigkeit und Frost allmählich auf. In trockenen, geschützten Lagen (Dachboden, Rollladenkasten) bleibt es über Winter erhalten.
Wer das leere Nest fotografieren oder für Bildungszwecke erhalten möchte, kann es nach vollständigem Erkalten der Temperaturen entnehmen. Hornissennester sind seltene Naturpräparate mit komplexer innerer Wabenstruktur und bis zu 10 Schichten äußerer Papierhülle.
| Zeitraum | Phase | Koloniegröße | Handlungshinweis |
|---|---|---|---|
| April – Mai | Nestbau durch Königin | 1–30 Tiere | Frühe Umsiedlung möglich (mit Genehmigung) |
| Juni – Juli | Wachstumsphase | 30–200 Tiere | Sicherheitsabstand einhalten |
| August – September | Hochphase, Jungköniginnen | 300–500 Tiere | Kein Eingriff, maximale Aktivität |
| Oktober – November | Kolonie stirbt ab | 0 Tiere | Leeres Nest ab November entfernbar |
Quellen
- Gesetze im Internet: §44 BNatSchG — Störungs- und Zerstörungsverbote für besonders geschützte Arten
- Gesetze im Internet: §69 BNatSchG — Bußgeldvorschriften
- Bundesamt für Naturschutz (BfN): Vollzugshinweise zum Artenschutz — Vespa crabro
- NABU — Naturschutzbund Deutschland: Hornissennest gefunden — Was jetzt?