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Ratgeber: Hornissen, Wespen und Hummeln

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Hornissennest gefunden — was tun?

Ein Hornissennest im Garten oder Gebäude ist gesetzlich geschützt. Hornissen nach §44 BNatSchG dürfen nicht gestört, umgesiedelt oder getötet werden. Halten Sie einen Abstand von mindestens 2 Metern zum Nesteingang. Das Nest ist von April bis Oktober aktiv und stirbt nach dem ersten Frost vollständig ab. Mehr Informationen: Hornissennest gefunden.

Wespennest — Maßnahmen und Grenzen

Wespennester im Außenbereich erfordern in der Regel keine Maßnahme. Die Kolonie ist saisonal und stirbt nach dem ersten Frost ab. Bei Nestern in stark frequentierten Innenbereichen kann ein Fachbetrieb die Umsiedlung vornehmen. Bekämpfung mit Insektiziden, Wasser oder Feuer ist in keinem Fall ratsam. Mehr unter Wespen.

Hummeln schützen

Hummeln sind nach §44 BNatSchG streng geschützt. Ein Hummelnest unter der Gartentreppe oder im Blumentopf ist zu dulden. Die Kolonie ist klein (selten mehr als 150 Tiere im Frühjahr) und nicht aggressiv. Bei Problemen: Kontakt zur Naturschutzbehörde aufnehmen. Mehr unter Hummeln.

Rechtlicher Rahmen

Hornissen und Hummeln sind nach §44 Abs. 1 BNatSchG besonders und streng geschützt. Absichtliches Stören, Töten oder Zerstören des Nestes ist strafbar (§69 BNatSchG, Bußgeld bis 50.000 Euro). Soziale Wespen (Vespula, Dolichovespula) genießen nur den allgemeinen Grundschutz nach §39 BNatSchG.

Notfall — Allergische Reaktion

Bei anaphylaktischem Schock nach einem Stich sofort den Notruf 112 wählen. Bekannte Hymenoptera-Allergiker sollten ein Notfallset mit Adrenalin-Autoinjektor (z. B. EpiPen) bereithalten. Rund 3 % der deutschen Bevölkerung sind von einer klinisch relevanten Insektengiftallergie betroffen. Mehr: Insektengiftallergie: Symptome und Notfallplan.

Letzte Aktualisierung: April 2026