Welchen Schutz genießen Hummeln nach §44 BNatSchG?
Hummeln sind nach §7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützte Tierarten. Für sie gelten alle drei Verbotstatbestände des §44 Abs. 1 BNatSchG: Tötungsverbot, Störungsverbot und Zerstörungsverbot für Fortpflanzungsstätten.
Das Tötungsverbot nach §44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verbietet das Fangen, Verletzen und Töten von Hummeln. Das schließt den Einsatz von Insektiziden, Schaum oder anderen Mitteln gegen aktive Hummelvölker aus.
Das Störungsverbot nach §44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG untersagt erhebliche Störungen während der Aufzuchtzeit. Da Hummelkolonien von März bis September aktiv sind und in dieser Zeit Brut aufziehen, ist der Schutz praktisch über die gesamte Vegetationsperiode wirksam. Eine Störung ist erheblich, wenn sie den Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert — bei ohnehin rückläufigen Arten wie der Kuckuckshummel oder der Ackerhummel ist die Schwelle niedrig.
Das Zerstörungsverbot nach §44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG schützt das Nest als Fortpflanzungsstätte. Es gilt während der gesamten Aktivphase des Volkes. Ein Nest, das durch Gartenarbeit versehentlich freigelegt und beschädigt wird, fällt ebenfalls darunter — Fahrlässigkeit schließt den Tatbestand nicht aus.
Weiterführend: §44 BNatSchG: Zugriffs- und Störungsverbote im Überblick.
Welche Hummelarten nisten in deutschen Gärten?
In Deutschland kommen 35 Hummelarten vor. Die häufigste Nestgründerin in Gärten ist Bombus terrestris (Erdhummel), gefolgt von Bombus lapidarius (Steinhummel) und Bombus pascuorum (Ackerhummel). 8 Arten stehen auf der Roten Liste Deutschland, 5 davon gelten als vom Aussterben bedroht.
Bombus terrestris, die Dunkle Erdhummel, gründet ihre Kolonien bevorzugt in vorhandenen Erdhöhlen — Maulwurfsgänge, Hohlräume unter Komposthaufen, Blumentöpfe oder Lücken in Terrassenrändern. Kolonien erreichen im Sommer 200 bis 600 Tiere. Zum Vergleich: eine ausgewachsene Vespula-Wespenkolonie kann 3.000 bis 7.000 Tiere umfassen.
Bombus lapidarius, die Steinhummel, nistet unter Steinen, in Totholz oder in trockenem Pflanzenmaterial. Sie ist an der rotgefärbten Hinterleibsspitze der Arbeiterinnen erkennbar und gilt als tolerant gegenüber menschlicher Nähe.
Bombus hypnorum, die Baumhummel, weicht als einzige heimische Hummelart regelmäßig auf Gebäude aus: Vogelkästen, Rollladenkästen und Hohlräume in Holzverkleidungen werden aktiv als Nistplatz gewählt. Das macht sie zur häufigsten Art, bei der Hausbesitzer einen “Konflikt” wahrnehmen.
Gefährdete Arten wie Bombus distinguendus (Großer Wiesenklee-Hummel) oder Bombus subterraneus (Unterirdische Hummel) treten in Gärten selten auf, profitieren aber indirekt von Strukturen, die weniger gefährdete Arten stärken — Blütenangebot, Nistgelegenheiten, reduzierter Pestizideinsatz.
Wie lange muss ein Hummelnest im Garten geduldet werden?
Ein Hummelnest muss bis zum natürlichen Ende der Kolonie geduldet werden. Nestgründung erfolgt März bis April durch die Königin; das Volk löst sich August bis September auf. Danach ist das leere Nest nicht mehr geschützt und kann entfernt werden.
Die Saison verläuft in drei Phasen: Die Königin überwintert solitär und beginnt im März mit der Nestgründung. Sie legt zunächst allein Eier und zieht die erste Generation Arbeiterinnen auf. Ab Mai ist das Volk arbeitsteilig organisiert. Im Juli werden Jungköniginnen und Drohnen aufgezogen; nach der Paarung stirbt das Volk. Bis Anfang Oktober haben sich alle Arbeiterinnen und die Altkönigin aufgelöst.
Die neuen Jungköniginnen überwintern in der Erde oder unter Laubschichten — nicht im alten Nest. Das bedeutet: Nach dem Kolonieende im September kann das leere Nest entfernt werden, ohne dass aktive Tiere gestört werden. Eine Ausnahme: Wenn eine Jungkönigin das Nest als Überwinterungsquartier nutzt — das ist selten, aber möglich und wäre erneut durch §44 geschützt.
Praktische Konsequenz für Gartenbesitzer: Wer im Mai ein Hummelnest findet, muss mindestens bis September warten. Die Beeinträchtigung ist zeitlich begrenzt und biologisch vorhersehbar.
Was tun wenn das Hummelnest ein Problem verursacht?
Echte Konfliktsituationen mit Hummelnesten sind selten, da Hummeln kein Verteidigungsverhalten auf Distanz zeigen. Bei baulichen Konflikten — Sanierungsarbeiten, gesundheitliche Einschränkungen (Allergie) — ist ein Ausnahmeantrag bei der unteren Naturschutzbehörde der rechtskonforme Weg.
Hummeln stechen nur bei direktem Kontakt mit dem Nest oder wenn eine Hummel eingeklemmt wird. Es gibt keinen Schutzradius um das Nest, wie er bei Hornissennestern diskutiert wird. Arbeiterinnen beim Blütenbesuch im Garten stechen praktisch nie — sie sind auf Nahrungssuche, nicht auf Abwehr ausgerichtet.
Ein Nesteingang in einem stark frequentierten Bereich (Eingangsstufe, Kindersandkasten) kann durch physische Barrieren entschärft werden, sofern das Nest selbst nicht berührt wird. Eine Umleitung des menschlichen Laufwegs ist meist die einfachste Lösung für den Zeitraum von wenigen Wochen.
Bei einer belegten Insektengiftallergie im Haushalt ist die Gefährdungslage ernst zu nehmen. Hier kann die untere Naturschutzbehörde im Rahmen eines Ausnahmeverfahrens nach §45 Abs. 7 BNatSchG eine Umsiedlung des Nestes durch einen Fachkundigen genehmigen. Umsiedlungen müssen durch eine sachkundige Person erfolgen, die das Nest vollständig mit Brut und Königin translociert.
Ohne Ausnahmeantrag gilt: Keine Insektizide, keine mechanische Nestentfernung, kein Verstopfen des Nesteingangs während aktiver Nutzung.
Wann ist die Naturschutzbehörde zu kontaktieren?
Die untere Naturschutzbehörde ist zu kontaktieren, wenn ein baulicher Eingriff am Gebäude geplant ist, der das Nest beschädigen würde, oder wenn ein medizinischer Ausnahmegrund (Allergie) vorliegt. Allgemeines Unbehagen gegenüber dem Nest ist kein Antragsgrund.
In Braunschweig ist die zuständige Stelle die Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtgrün und Sport, Sachgebiet Naturschutz. Vor einem schriftlichen Ausnahmeantrag ist eine telefonische Vorabklärung sinnvoll, um zu prüfen, ob der konkrete Sachverhalt überhaupt einen Ausnahmetatbestand erfüllt.
Für folgende Situationen empfiehlt sich der Behördenkontakt: geplante Fassadensanierung während der Saison (März–September), Abbruch oder Umbau eines Gebäudeteils mit bekanntem Neststandort, medizinisch dokumentierte Insektengiftallergie im Haushalt, Nest im Bereich gewerblicher Nutzung mit Verkehrssicherungspflicht.
Der Antrag sollte enthalten: Lageplan des Neststandorts, Fotos des aktiven Nestes, Darstellung des Eingriffsgrundes, geplante Maßnahme und vorgesehene Sachkunde der ausführenden Person. Die Behörde kann die Genehmigung mit der Auflage verbinden, eine Umsiedlung statt Vernichtung durchzuführen.
Weiterführend: Beratung durch den Hornissenschutz Braunschweig.
Wie kann man Hummeln im Garten fördern?
Drei Maßnahmen erhöhen die Nistwahrscheinlichkeit und Überlebensrate von Hummeln im Garten nachweislich: blütenreiches Nahrungsangebot von März bis Oktober, Niststrukturen (offene Erde, Totholz, Nisthilfen) und Verzicht auf Pestizide.
Blütenangebot: Hummeln benötigen Pollen und Nektar von März bis Oktober. Lücken im Blüteangebot — besonders im Frühjahr (März/April) und Spätsommer (August/September) — schwächen Kolonien. Geeignete Arten: Schneeglöckchen, Weide, Krokus (März/April), Phacelia, Borretsch, Lavendel (Sommer), Herbst-Astern, Thymian, Oregano (August/September).
Nisthilfen: Flache Holzkisten mit den Innenmaßen ca. 20×20 cm, Eingangsbohrung von 4 cm Durchmesser, befüllt mit trockenem Moos oder Hamsterstreu, dunkel und bodennah aufgestellt, erhöhen die Ansiedlungswahrscheinlichkeit für Erdhummelarten. Der Standort soll trocken, witterungsgeschützt und wenig frequentiert sein. Nisthilfen aus dem Handel sind oft zu klein oder falsch konstruiert — Eigenbauten nach den genannten Maßen sind zuverlässiger.
Offene Erde: Rasenflächen ohne Mulch, Lücken in Pflasterungen und nicht bepflanzte Erdstreifen bieten Erdhummelköniginnen Zugangsmöglichkeiten zu bereits vorhandenen Hohlräumen. Das Zulassen von “Unkraut” in Teilbereichen erhöht strukturelle Vielfalt und Nistgelegenheiten.
Pestizidverzicht: Systemische Insektizide — vor allem Neonicotinoide — beeinflussen das Orientierungsvermögen und die Reproduktionsleistung von Hummelköniginnen nachweislich. Im Hausgarten ist der vollständige Verzicht auf Insektizide die wirksamste Schutzmaßnahme.
Weiterführend: Hummeln: Biologie, Arten und Schutz.